Ausschreibung des Preises der Ärztekammer für Vorarlberg

September 24, 2019

Der Preis der Ärztekammer für Vorarlberg 2019 wird nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben:

1.       Die eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten oder Leistungen auf dem Gebiet der praktischen Medizin dürfen nicht älter als zwei Jahre sein, gerechnet vom Beginn der Ausschreibungsfrist. Als Stichtag gilt der Zeitpunkt der Publikation. Die Arbeiten oder Leistungen müssen in Vorarlberg oder von Vorarlberger Ärztinnen und Ärzten, die in der Regel befristet außerhalb unseres Landes tätig sind, ausgeführt oder erbracht werden.

2.       Bei Gemeinschaftsarbeiten muss der Hauptautor eindeutig deklariert sein; er gilt als der Einreichende. Habilitationsschriften können nicht berücksichtigt werden.

3.       Der/die Autor/en dürfen zum Zeitpunkt der Ausschreibung weder das 40. Lebensjahr vollendet (Zeiten der Kinderkarenz und des Präsenzdienstes können hinzugezählt werden), noch den Status eines Universitätsprofessors innehaben. Jeder Preisarbeit sind Lebensläufe des Autors/der Autoren beizufügen.

4.       Der Preis kann unter mehreren Bewerbern geteilt werden.

5.       Die Höhe des Preises beträgt € 4.000,–.

6.       Die Arbeiten sind in je 7 Exemplaren bis spätestens Freitag, 13. Dezember 2019 (Datum des Poststempels), bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn, einzureichen. Zusätzlich wird um eine digitale Übermittlung an  matthias.ortner@aekvbg.at gebeten.

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Gesellschaft der Ärzte in Vorarlberg
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Tel. +43 5522 303 1197  Fax. +43 5522 303 7530
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